Gleichbleibende Ratenzahlung
Die Zahlungen für ein Darlehen oder einen Ratenkauf, bestehen aus der Schuldsumme (Kaufbetrag), den Zinsen und Gebühren. Man könnte ja meinen, dass es den Banken auch recht ist, wenn man dann in den Monatlichen Raten, je zur Hälfte, die Zinsen und die Tilgung zahlt. Aber das ist gerade bei kleinen Ratenkäufen nicht üblich. Weil die Banken zuerst ihren Gewinn sehen wollen, verweigern manche auch solche Darlehen mit einer gleichmäßigen Zins und Tilgungsverteilung. Bei einem Annuitätendarlehen steigt mit der Zeit der Tilgungsanteil und der Zinsteil sinkt. Wenn man also keine gleich bleibenden Raten vereinbart werden, zahlt der Kunde nur einen festen Betrag für die Tilgung und die Bank schlägt die Zinsen dann noch oben drauf. Gerade am Anfang eines Darlehens kann so was zu Schwierigkeiten führen, weil dann die Banken besonders hohe Anteile der Zinsen aufschlagen. Weil kaum ein Kunde dann die anfänglichen hohen Raten, begleichen könnte, wird die Ratenzahlung meist mit gleich bleibenden Raten vereinbart. Damit zahlt dann der Kunde in einem bestimmten Rhythmus steigende Tilgungen und sinkende Zinsen. Bei einer Ratenzahlung, die über mehrere Jahre geht, wird der Tilgungsanteil in der Rate, meist einmal jährlich erhöht.
Eine Ratenzahlung mit gleich bleibenden Raten, bietet den Kunden einfach mehr Sicherheit in der Planung. Denn häufig, wird auch für Ratenkäufe auch eine Zinsbindung vereinbart. Bei Ratenkäufen in Geschäften, sollte man deshalb auch darauf achten, dass immer gleich bleibende Raten vereinbart werden und auch die Zinsen festgeschrieben sind. Denn wenn da mal einer auf die Idee kommt nur die Tilgung als „gleich bleibende“ Rate zu bezeichnen hat man ein Problem. Auch wenn der Verkäufer drängelt, so ist doch gründliches Lesen Pflicht, bei einem Ratenkauf. Auch wenn man sich geirrt hat und den Vertrag unterschreibt, muss man für alle Forderungen die daraus entstehen aufkommen.
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