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05.02.2012
Grundschulddarlehen

Grundschulddarlehen

 

 

Ein Grundschulddarlehen kann jeder aufnehmen, der ein Grundstück oder eine Immobilie als Sicherheit für einen Kredit anbieten kann. Das Prinzip dabei ist, dass der Gläubiger im Grundbuch die Grundschuld eintragen lässt. Also die Darlehenssumme, die vereinbarten Zinsen und noch die sogenannten, „dinglichen“ Zinsen. Diese Zinsen werden mit bis zu 20% veranschlagt und sollen den Gläubiger auch bei Zinsschwankungen und anderen Ausfällen besser absichern.

 

Die Eintragung der Grundschuld hat einfach den Sinn, festzuschreiben wie viel Geld der Gläubiger sich höchstens abzweigen darf, wenn das Grundstück oder das Haus versteigert werden muss. Wenn mit dem Grundschulddarlehen ein Eigenheim finanziert wurde, dann kommt dabei für die Bank nur selten genug heraus um die offenen Posten zu decken. Den Darlehensnehmern bleiben dann häufig noch viele Schulden. Der Grund dafür ist sicher nicht der Wert des Hauses, sondern einfach die Tatsache, dass Bieter bei einer Zwangsversteigerung mit ihren Geboten meistens sehr weit unter dem realen Wert der Immobilie bleiben. Manchmal lehnen die Banken auch Gebote solcher Bieter ab, wenn der Betrag für sie zu niedrig ist.

 

 

Ein Grundschulddarlehen kann man aber auch aufnehmen wenn man schon ein Grundstück oder Haus hat. Wofür auch immer man dann den Darlehensbetrag braucht, spielt dabei dann eigentlich keine Rolle mehr. Es kann aber sein, dass die Bank doch nach dem Verwendungszweck fragt um das Risiko besser abschätzen zu können (oder um einen Grund zu finden, die Zinsen hochzuschrauben).

 

Bei solchen Darlehen kann man in der Eingetragenen Grundschuld nicht erkennen, wie hoch das aufgenommene Darlehen ist. Also die Grundschuld wird vielleicht mit 100.000 eingetragen, aber nur ein Darlehen von 50.000 aufgenommen. Also bis kann man mit der gleichen Grundschuld noch bis zu 50.000 in weiteren Darlehen absichern. Zahlt man seine Darlehen vollständig ab, dann kauft man quasi die diese „Grundschuld“ zurück. Diese heißt dann „Eigentümergrundschuld“ und kann immer mal wieder zum Einsatz kommen oder auch aus dem Grundbuch gelöscht werden.

 

 
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