Kreditkündigung
Wenn Verbraucher einen Kredit kündigen wollen, wird es ihnen oft sehr schwer gemacht. Manchen Kreditkunden wird sogar gesagt, dass es nicht möglich ist einen Kredit vorzeitig zu kündigen. Aber das ist so einfach nicht wahr. Denn auch für eine Kreditkündigung durch den Kunden gibt es gesetzliche Vorgaben, die eine Bank nicht übergehen darf (auch wenn es oft versucht wird). Also Dispokredite, können jederzeit von einem Kunden gekündigt werden. Allerdings müssen sie auch sofort ausgeglichen werden, wenn da noch Summen offen stehen. Ratenkredite ohne Zinsbindung können ebenfalls immer mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt werden. Wenn eine Zinsbindung besteht, dann geht das aber frühestens 6 Monate nach Vertragsbeginn. Bei Baudarlehen ist das etwas anderst. Da bei einem Baukredit of auch längere Zinsfestschreibungen bestehen, kann ein Kredit erst mit Ablauf der Zinsbindung gekündigt werden, ohne das die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen kann.
Aber auch wenn zum Beispiel eine Zinsbindung von 20 Jahren besteht, so kann man doch nach 10 Jahren so einen Kredit kündigen, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung fürchten zu müssen. Die Kündigungsfrist beträgt dann ein halbes Jahr. Kreditkündigungen mit Vorfälligkeitsentschädigung sind aber auch noch in einigen anderen Fällen möglich. Ob sie sich lohnen, sollte jeder, der darüber nachdenkt, mit einem unabhängigen Fachmann besprechen. Aber auch Banken haben das Recht eine Kreditkündigung auszusprechen. Das gilt nicht nur dann wenn ein Verschulden des Kunden vorliegt. Wer zum Beispiel arbeitet, einen Dispokredit hat und dann arbeitslos wird, dem wird von der Bank sicher auch der Dispo gekündigt. Bei Ratenkrediten die von einer Bank gekündigt werden (ohne verschulden des Kreditkunden) muss die Bank dem Kunden 6 Wochen Frist gewähren um eine neue Bank zu finden. Außerdem darf so eine Kündigung nicht in die Schufa des Kunden eingetragen werden.
|