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05.02.2012
Mustervertrag Ratenzahlung

Mustervertrag Ratenzahlung

 

 

Einen allgemein gültigen Mustervertrag aus dem Internet zu bekommen ist zwar relativ leicht, aber es kostet meist Geld. Leichter und auch kostenlos ist es da den Vertragsentwurf für die Ratenszahlung selbst zu erstellen. Das gilt auch dann, wenn man der Käufer ist und vielleicht noch keine großen Erfahrungen mit Ratenkäufen hat. In der Regel, sollten aber Mustervertäge für Ratenkäufe so aussehen wie ein Verbraucherdarlehen. Heute wird man eben keinen Händler finden, der selbst einen Ratenkauf gewährt. Die meisten bieten nur noch Finanzierungen an und die kommen von einer Bank.

 

Deshalb sind beim Ratenkauf auch eher Verträge für Verbraucherdarlehen mit genauem Verwendungszweck die Regel. Also wird in so einem Vertrag die Kreditgebende Bank drinstehen, der Kreditnehmer, die Kreditsumme, der Verwendungszweck, die Ratenhöhe, die Laufzeit, die effektiven Jahreszinsen und die Konditionen. Soweit ist das ja auch noch nachvollziehbar, aber spätestens bei den Konditionen wird es schon schwieriger.

 

 

Also erstmal, steht da sicher auch die Schufa-Klausel drin, mit der man die Bank bevollmächtigt, Auskünfte zu holen und Eintragungen zu machen. Gelegentlich stehen auch noch Optionen für Sonderzahlungen drin. Wenn man Sonderzahlungen leisten möchte, sollte man aber vorher fragen, was dass den kosten würde. Das muss in einem Vertrag sehr deutlich formuliert sein. In Manchen Fällen verlangen die Banken noch eine Zusätzliche „Verdienstausfall-Versicherung“.

 

Damit will sich die Bank vor Schaden schützen, wenn der Kunde nicht mehr zahlen kann. Gerade bei kleinen Ratenkäufen sollte man so was nicht unterschreiben auch wenn es mitten im eigentlichen Kreditvertrag-Vertrag steht. Das ist eher ein Hinweis darauf, dass die Bank um mehrere Ecken versucht noch mehr Geld zu machen. Vertragspartner für Ratenkäufe, die Ihren Gerichtsstand in Timbuktu oder sonst wo im Ausland haben sollte man meiden. So was bringt meistens nur Probleme. Außerdem dürfen „Mängelhaftung“ und „Rückgaberecht“ nicht im Vertrag ausgeschlossen werden.

 

 
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